(Diese Platzordnung gilt für alle Anlieger und Gäste)

Sehr geehrter Platzgast,

die Eigentümer des Ferien- u. Angelparks „Fürsten – SEA“ heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen, außer schönen Sonnentagen, einen erholsamen Freizeit-, Angel- und Campingaufenthalt.

Im Interesse aller anwesenden Camper werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Freizeit- und Campinggemeinschaft stören könnte.

Bitte beachten Sie darum die nachfolgend aufgeführte

P L A T Z O R D N U N G :

1. Betreten:
Der Zutritt zum Ferien- und Angelpark ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Der ankommende Übernachtungsgast, bzw. Besucher entrichtet daher die anfallenden Gebühren ( Erw. 4€, Kinder bis 12 J. 3,50 € pro Tag) im Voraus. Die Eigentümer sind nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Gastes in Augenschein zu nehmen.

Vor dem endgültigem Verlassen des Platzes meldet sich der Gast in der Anmeldung wieder ab.

 

2. Sicherheit:
Das Betreten des Platzes, vor allem bei Schnee und Glätte, geschieht auf „Eigene Gefahr“. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die am Eigentum eines jeden Gastes entstehen könnte, wird abgelehnt und ausgeschlossen. Die Anlage wird im Winter nicht vom Schnee geräumt.
Das Baden im See kann nicht gestattet werden. Eltern haften für ihre Kinder. Für PKW – Fahrer gilt innerhalb des Parks absolutes „SCHRITT_TEMPO“ (=10 KM/h). Das Befahren ist nur Besitzern eines Schranken-Schlüssels erlaubt.

 

3. Hunde:
Hunde, ob groß oder klein, müssen an der Leine geführt werden. Das Halten von Kampfhunden ist nicht gestattet.
Die Exkremente auf dem Campingplatzgelände oder auf den Wiesen der Böschung müssen entfernt werden.

 

4. Abfallbeseitigung:
Jeder Camper oder Gastcamper erhält einen Schlüssel für die „Müllecke“, um seinen Müll zu entsorgen. Es wird untersagt den Schlüssel an Dritte weiter zu geben.
Sollte dies nicht beachtet werden, kommt es zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages. Restmüll und Papier ist zu trennen. Grünabfälle werden in den dazugehörigen Anhängern ohne jeweilige Müllsäcke entsorgt.
Sondermüll (Elektrogeräte, Gasherde, Möbel sowie Holzabfälle etc.) gehören NICHT in die „Müllecke“ und müssen auf eigene Rechnung entsorgt werden!

 

5. Toiletten & Duschen:
Jeder Gast sollte sich für die Sauberkeit der sanitären Anlagen mitverantwortlich fühlen. Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, dürfen nur in Begleitung Erwachsener diese Anlagen benutzen.
Der Sanitärbereich dient nicht als Spielplatzersatz.

Das Duschen wird in der Zeit von 22.°° bis 7.°° Uhr untersagt.

Sollte sich daran nicht gehalten werden, droht eine Abmahnung.

Unnötiger Warmwasser- und Lichtverbrauch ist zu vermeiden. Beim Verlassen des Sanitärgebäudes ist das Licht auszuschalten.

 

6. Ruhezeiten:
Nachtruhe ist in der Zeit von 22.°° bis 7.°° Uhr.

Mittagsruhe ist in der Zeit von 13.°° bis 15.°° Uhr.

Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge den Ferien- und Angelpark befahren oder verlassen. Nur in Notfällen kann der Platz (Öffnung der Ausfahrt – Einfahrt – Schranke: blauen Notöffnungskasten Glasscheibe einschlagen und Notknopf drücken) verlassen werden.
Während der Ruhezeiten darf kein Rasen gemäht und keine lauten handwerklichen Arbeiten ausgeführt werden. Radios sind auf Zimmerlautstärke zu stellen und Eltern sollten während dieser Zeit ihre Kinder zur Ruhe ermahnen.

 

7. Allgemeines:
Auf dem Campingplatz sollte sich jeder so verhalten, wie er es von anderen Gästen erwartet. Rücksichtsvolles Auftreten, sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer der Anlage. Alle Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Jährlich sollten die Pächter ihre Parzellen bis spätestens 01. Mai in Ordnung gebracht haben (z.B. Wohnwagen/Mobilheim waschen, Rasenflächen etc. im gepflegten Zustand) und bis zum Ende der Saison beibehalten. Sollte jemand aus irgendeinem Grund sein Grundstück nicht sauber halten können, so wird es kostenpflichtig von uns übernommen. Das Sprengen von Rasenflächen ist nur bei extremer Trockenheit oder Neu-Einsaat erlaubt. Das Besprengen oder Bespritzen der Wege ist verboten, sowie PKW-Reparaturen und das Waschen von Fahrzeugen. Wer auf seinem Grundstück keinen Abstellplatz für seinen PKW hat, muss den öffentlichen Parkplatz benutzen.

Sämtliche Wege dürfen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt werden, denn sie müssen für Noteinsätze f. Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen u. Polizei freigehalten werden.

Das Aufstellen von Gerätehäuser oder An- und Ausbauten jeglicher Art, sowie Anschaffung von Wasch- und Spülmaschine bedürfen derausdrücklichen Genehmigung der Eigentümer.

Ohne Zustimmung der Verpächter ist es nicht gestattet jegliche Art von Stromkabeln, Wasser- oder Abflussleitungen selbst zu verlegen.

Offene Feuer und Feuer in Feuerkörben sind ab sofort strengstens verboten, sowie das Heizen mit Strom (Heizlüfter usw.).

 

8. Platzverbot:
Die Eigentümer oder eine von ihm bestimmte Person sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern bzw. der Anlage zu verweisen, wenn es zur Aufrechthaltung der Ordnung erforderlich ist.

 

 

Liebe Gäste,

für Urlauber und durchreisende Gäste bleibt die Anlage in diesem Jahr (2024) geschlossen!

Wir sind im Jahr 2025 wieder für Sie da und der Betrieb geht dann normal weiter!

Wir hoffen auf Ihr Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im Jahr 2025 begrüßen zu dürfen.

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